„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Geheime Führerbefehle als Rechtsquelle ? Minima Juris und das Erfordernis "minimaler Rechtskultur"

Klaus Füßer
veröffentlicht in „Zeitschrift für Rechtspolitik“ Nr. 26, S.180 ff.

In einem Beitrag zum Umgang der Nachkriegsjustiz mit dem Nationalsozialismus hat Werle (NJW 1992, 2529ff.) die These vertreten, auch der mündliche Führerbefehl Hitlers sei geltendes Recht gewesen. Dieser Auffassung muß aus rechtstheoretischer Sicht widersprochen werden, und zwar unabhängig davon, ob man sich auf einen „rechtspositivistischen“ oder „naturrechtlichen“ Standpunkt stellt. Hierzu wird der Blick auf rechtstheoretische „minima juris“ gelenkt und am Beispiel der sogenannten Mauerschützenprozesse erläutert, inwieweit die Einsicht in minima juris auch für die justizielle Auseinandersetzung mit den Hinterlassenschaften der DDR von Nutzen ist.