Der Beitrag erläutert den tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund der Auseinandersetzung um die sogenannte Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher. Die aktuelle Entscheidung des Bayrischen Verwaltungs-
gerichtshofes, insb. der ihr zugrunde liegende normativ-modellhafte Ansatz erfährt eine kritische Würdigung. Die Verfasser entfalten ein eigenes Modell für die nach Art. 33 V GG, § 49 III BBesG geforderte, an den notwendigen Kosten ausgerichtete, realitätsnahe Bürokostenentschädigung (empirisch bereinigte normative Sichtweise).