„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Rechtspositivismus und "gesetzliches Unrecht" Zur Destruktion einer verbreiteten Legende

Klaus Füßer
Archiv für Rechts- und Sozialphilosopie, Sonderdruck 1993, Vol. 78, Heft 3

Nach Radbruchs auch heute noch populärem Verdikt „hat der Rechtspositivismus die Juristen gegen den Nationalsozialismus wehrlos gemacht“. Der Beitrag zeigt, daß die These als rechtsphilosophische Behauptung der Wehrlosigkeit der rechtspositivistischen Lehre nur in einer Rekonstruktion richtig ist, die von keinem ernstzunehmenden Vertreter jemals vertreten wurde. Auch als rechtssoziologische Behauptung sprechen alle empirischen Befunde dagegen. Die These sollte als Kampfbehauptung zur Verunglimpfung der Gegner rechtsphilosophischer Diskussion ad acta gelegt werden.