„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Behördliche Handlungsspielräume

bei der Anpassung von Altenheimen aus der vormaligen DDR an die HeimMindBauV

Klaus Füßer, Kathrin Küster
veröffentlicht in „Landes- und Kommunalverwaltung“ 1997, S. 6 ff.

Altenheime aus der vormaligen DDR genügen häufig nicht den baulichen Mindestanforderungen des Heimrechts, namentlich der Heimmindestbauverordnung. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Umfang trotz der baulichen Defizite der Heimbetrieb für eine Übergangsfrist durch die Heimaufsicht hingenommen werden kann bzw. muß.