„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz

von Dr. Marcus Lau u.a.
herausgegeben von Prof. Dr. Walter Frenz und Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
Stand: 23. August 2016

Nicht nur die Natur, sondern auch die Erkenntnisse über das Naturschutzrecht befinden sich im ständigen Wandel. Es verwundert daher nicht, dass die meisten der einschlägigen Kommentare zum Bundesnaturschutzgesetz, obgleich sie erst vier oder fünf Jahre alt sind, sich stellenweise bereits als veraltet erweisen. Hier hat nun die Reihe „Berliner Kommentar“ Abhilfe geschaffen:

Der Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz ist in der zweiten Auflage erschienen. Dabei haben vor allem die Kommentierung zu § 34 und § 44 BNatSchG eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Doch auch im Übrigen erfreut sich das Werk großer Aktualität.

Dr. Lau hat – wie schon in der Erstauflage – wieder die §§ 20 und 21, 38-40, 44-51 sowie 54 und 67 kommentiert.