Nicht nur die Natur, sondern auch die Erkenntnisse über das Naturschutzrecht befinden sich im ständigen Wandel. Es verwundert daher nicht, dass die meisten der einschlägigen Kommentare zum Bundesnaturschutzgesetz, obgleich sie erst vier oder fünf Jahre alt sind, sich stellenweise bereits als veraltet erweisen. Hier hat nun die Reihe „Berliner Kommentar“ Abhilfe geschaffen:
Der Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz ist in der zweiten Auflage erschienen. Dabei haben vor allem die Kommentierung zu § 34 und § 44 BNatSchG eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Doch auch im Übrigen erfreut sich das Werk großer Aktualität.
Dr. Lau hat – wie schon in der Erstauflage – wieder die §§ 20 und 21, 38-40, 44-51 sowie 54 und 67 kommentiert.