„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Der Biodiversitätsschaden

– wie „gefährlich“ ist das Umweltschadensrecht wirklich?

von Marcus Lau
veröffentlicht in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 12/2009, S. 589 ff.

Hinsichtlich Kosten (für die Wirtschaft) und Nutzen (für den Umweltschutz) des jüngeren Umweltschadensrechts gehen die Meinungen auseinander. Der Beitrag beschäftigt sich am Beispiel des so genannten Biodiversitätsschadens schwerpunktmäßig mit den diesbezüglich zu erwartenden Belastungen für die Umweltnutzer, geht dabei aber immer wieder auch auf den andererseits hiermit verbundenen Umweltnutzen ein. Es wird gezeigt, dass trotz komplexer Regelungen, Enthaftungsmöglichkeiten und umweltnutzerfreundlicher Beweislastverteilung mitunter erhebliche Belastungen (insbesondere) auf die Unternehmen zukommen und sich ein nicht zu unterschätzender individueller Beratungsbedarf auftut. Die positiven Effekte für den Umweltschutz im Allgemeinen und den Naturschutz im Besonderen bleiben hinter diesen Belastungen indes tendenziell zurück, so dass sich das Umweltschadensrecht derzeit als unausgewogen erweist.