Der Beitrag zeigt die spezifische Funktion von Irrelevanzschwellen im Immissionsschutzrecht als Verschneidung von empirischen Annahmen zu Dosis-Wirkung-Beziehungen und daran anknüpfenden normativen Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit der Sachverhaltserforschung und Maßnahmen zur Schallminderung auf. Die Anwendung solcher Regelungen im Bereich von Lärm, Luftschadstoffen und Gerüchen wird erläutert, schließlich die – nicht unproblematische – Handhabung bei Erweiterungsvorhaben einer näheren Betrachtung unterzogen. Wie sich zeigt, lässt sich einer in der Praxis durchaus verbreiteten Salami-Taktik durch „Abschichtung“ von Vorhaben und Mehrfachanwendung der Irrelevanzschwellen auch bei außerhalb des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu genehmigenden Anlagen durch sachgerechte Handhabung der einschlägigen Regelwerke im gebotenen Umfang entgegenwirken.