Das Naturschutzrecht durchwirkt sowohl das gesamte raumbezogene Planungs- als auch das Anlagenzulassungsrecht. Von besonderer Relevanz sind dabei die europarechtlich intendierten Vorschriften. Hierzu hatte das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 17.01.2007 zur Westumfahrung Halle einen Paukenschlag gesetzt, der die Praxis in helle Aufruhr versetzte. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht seine sehr strenge Rechtsprechung im Westumfahrung Halle-Urteil jedoch auf ein praxisverträgliches Maß zurückgeschraubt bzw. konkretisiert.
Lau berichtete zusammen mit unserem ehemaligen Mitarbeiter Sebastian Steeck – kritisch kommentierend – über die neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum europäischen Naturschutzrecht bereits im Heft 10/2009 der NVwZ, S. 616 ff. Da die Mühlen der Justiz auch in diesem Bereich nicht zum Stillstand gekommen sind, war eine Fortsetzung dieses inzwischen vielfach zitierten Beitrags überfällig. Dem hat sich Lau nun angenommen und die Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum europäischen Naturschutzrecht in den Jahren 2009 und 2010 dargestellt sowie kurz kommentiert.