„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Kritische Anmerkung zur vermeintlichen Zahnlosigkeit des Artenschutzrechts

von Dr. Marcus Lau
veröffentlicht in Felix Ekardt und Thomas Schomerus (Hrsg.), Gentechnikrecht und Artenschutzrecht, Band 1 der Studien zum internationalen, europäischen und deutschen Nachhaltigkeitsrecht, S. 66 ff.
Stand: 5. Mai 2011

Am 22. November 2010 veranstaltete der NABU e. V. in Berlin einen Workshop zum Thema Gentechnikrecht und Artenschutzrecht. Anlass hierfür war die kurz zuvor von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. und Dipl.-Jur. Bettina Hennig vorgelegte und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in Auftrag gegebene Studie der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik zu diesem Thema. Lau gehörte zu den für das Podium geladenen Diskutanten dieses Workshops. Demnächst werden sowohl die nochmals überarbeitete Studie selbst auch die Diskussionsbeiträge des Workshops als Buch erscheinen und zwar in den Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., und Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Schomerus herausgegebenen Studien zum internationalen, europäischen und deutschen Nachhaltigkeitsrecht.

Der Beitrag von Lau knüpft an den Umstand an, dass Ekardt und Hennig in ihrer Studie das Artenschutzrecht mit Blick auf das Freisetzen oder sonstige Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) als recht zahnlos darstellen. Nach Auffassung von Lau finden sich demgegenüber auch hinsichtlich der von GVO ausgehenden Gefahren durchaus wirkungsvolle Instrumente zum Schutz der Biodiversität im Artenschutzrecht. Er verweist insoweit insbesondere auf die Ausbringungsgenehmigung für gebietsfremde Arten nach § 40 IV BNatSchG und das Umweltschadensrecht.