Obgleich das Bundesnaturschutzgesetz und die meisten Landesnaturschutzgesetze die Umweltbildung (im weitesten Sinne) zum festen Bestandteil nachhaltigen Naturschutzes machen, ist dies in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang – soweit ersichtlich – kaum reflektiert worden. Der Beitrag setzt hier an und stellt die Bedeutung der Umweltbildung bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung für den Umweltschutz im Allgemeinen und den Naturschutz im Speziellen dar. Zugleich wird auf – vor allem mit Blick auf die Maßnahmenfinanzierung nicht unerhebliche – mögliche Synergien mit anderen naturschützenden Maßnahmen wie der Eingriffskompensation nach § 15 Abs. 2 BNatSchG, der Kohärenzsicherung nach § 34 Abs. 5 BNatSchG und der Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz eingegangen.