„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Naturschutzrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung

vor dem Hintergrund zu erwartender Erweiterung von Klagemöglichkeiten

von Dr. Marcus Lau
veröffentlicht in der Zeitschrift „Baurecht“ (BauR 5/2011, 770 ff.)

In den schwierigen Fragen der Abarbeitung der Vorgaben und Belange des Naturschutzes in der Bauleitplanung stellt der Beitrag anhand ausgewählter Aspekte Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten vor allem auch über den konkreten Plan hinaus dar. Anlass für die Darstellung bietet die demnächst durch den EuGH zu erwartende Aufweitung der Klagerechte von Naturschutzverbänden, wovon die Bauleitplanung nicht verschont bleiben wird.

Nach der Erörterung der aktuellen Situation und der voraussichtlichen Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten zumindest gegen Bebauungspläne, die der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nach bauleitplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten Ausschau gehalten. Der Beitrag konzentriert sich insoweit auf die in „normalen“ Bebauungsplänen stets zu berücksichtigende und in den allermeisten Fällen kostentreibende Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB. Der Fokus liegt dabei auf der Nutzbarmachung der kleinflächigen Bebauungspläne nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB: Eine innenbereichsnahe Eingriffskompensation heute ermöglicht über die kleinflächigen Baubauungspläne der Innenentwicklung entgegen anders lautender Stimmen in der Literatur mitunter ausgleichsfreie Flächennutzungsmöglichkeiten morgen. So lassen sich durch eine Zweifachnutzung von Flächen Synergien erzielen.