„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Substanzieller Raum für Windenergienutzung

– Zur Abgrenzung zwischen Verhinderungsplanung und zulässiger Kontingentierung

von Dr. Marcus Lau
veröffentlicht in der Zeitschrift „Landes- und Kommunalverwaltung“ (LKV), 4/2012, S. 163 ff.
Stand: 9. Mai 2012

Die Windenergienutzung an Land wird auch weiterhin – zumal im Zuge der sog. Energiewende – eine bedeutende Rolle spielen. Die Notwendigkeit planerischer Steuerung ist bekannt. Die insoweit zur Verfügung stehenden Instrumentarien werden jedoch nicht selten eher zu Verhinderungszwecken eingesetzt. Die Rechtsprechung ist hinsichtlich dieses Umstands bereits ausreichend sensibilisiert und hat erste Schneisen geschlagen. Ein besonderes Verdienst kommt insoweit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Möglicherweise hat dieses sich jedoch in seinem Bemühen, dem gesetzgeberischen Ziel der Forcierung der Windenergienutzung Geltung zu verschaffen und gleichzeitig für Rechtssicherheit zu sorgen, jüngst etwas vergaloppiert. Die Jonglage mit „harten“ und „weichen Tabuzonen“ sowie „Potenzialflächen“ scheint etwas durcheinandergeraten und der vermeintlich praktikable Ansatz des Oberverwaltungsgerichts ist letztlich doch mehr Stein als Brot.

Dies nimmt Lau zum Anlass, um sich im Anschluss an den gemeinsamen Artikel mit Lars Kindler zum „Beitrag der Raumordnung zur Intensivierung der Windenergienutzung an Land“ mit der jüngeren und jüngsten Rechtsprechung intensiv auseinanderzusetzen und einen seines Erachtens praktikableren Gegenvorschlag zu unterbreiten. Außerdem informieren wir Sie darüber, dass Lau zu diesem Thema auch am 11. Mai 2012 im Rahmen der vom Institut für Städtebau Berlin veranstalteten Tagung „Flächennutzungsplanung – Aktuelle Fragestellungen und Entwicklungstendenzen“ sprechen wird.