„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Ausweisung von "Grundzentren" und Gemeinden mit besonderer Funktion: Spielräume und Grenzen nach dem SächsLPlG

Klaus Füßer, Wolfram Müller
veröffentlicht in „Sächsische Verwaltungsblätter“ (SächsVBl) 2007, S. 25 ff.

Die Regionalpläne in Sachsen werden derzeit dem Landesentwicklungsplan Sachsen 2003 angepasst und fortgeschrieben.
Das Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) sieht vor, dass die Zentralen Orte und Verbünde der unteren Stufe (Grundzentren) im Rahmen der Regionalpläne festzusetzen sind. Zusätzlich können erstmals gemäß § 4 III Nr. 1b) SächsLPlG Gemeinden besondere Gemeindefunktionen zugewiesen werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand in den verschiedenen Planungsregionen ist insbesondere wegen der prognostizierten negativen Bevölkerungsentwicklung beabsichtigt, vielen Gemeinden ihre bisherige zentralörtliche Einstufung als „Kleinzentren“ zu entziehen. Die sich auf Grund der wechselvollen Siedlungsgeschichte nach der Wiedervereinigung sachsenweit ausgeprägten raumstrukturelle Besonderheiten erfahren dabei Im Einzelfall nicht genügend Berücksichtigung.

Für die verantwortlichen Entscheidungsträger im Rahmen der Regionalplanung der jeweiligen Planungsverbände stellt sich die schwierige Frage, in welchem Umfang sie den Begehrlichkeiten der jeweiligen Kommunalpolitiker nachgeben dürfen bzw. gegebenenfalls sogar müssen. Bisher sehen sich die Planungsverbände in Sachsen insbesondere in Bezug auf die Ausweisung von Grundzentren im Wesentlichen übereinstimmend eher als „Vollzugsstelle“ denn als „Gestaltungs- bzw. Planungsstelle“ mit eigenem planerischen Ermessenspielraum.
In dem Beitrag wird im Einzelnen untersucht, welche rechtlichen Gestaltungsspielräume mit den eingangs genannten Instrumentarien verbunden sind und wie viel Rücksicht hierbei die Gemeinden auf ihre historisch gewachsenen Besonderheiten verlangen können.