„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Denkmalschutzrecht in Sachsen

Beitrag zur Festschrift „100 Jahre Sächsisches Oberverwaltungsgericht“ (ungekürzt)
Klaus Füßer
Hrsg.: Siegfried Reich; erschienen 2002 im Verlag C.H. Beck, München

Für die 2002 im Beck-Verlag erscheinenen Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat Rechtsanwalt Füßer den Beitrag „Denkmalschutzrecht in Sachsen“ verfasst, der das Thema von der Frühgeschichte des Denkmalrechts seit den Anfängen im 19. Jahrhundert bis hin zu jüngsten Tendenzen der Rechtsprechung zum Sächsischen Denkmalschutzgesetz aufarbeitet.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage auch die im Beitrag umfangreich zitierte unveröffentlichte Rechtsprechung zur Verfügung.

Zugrundeliegende Langfassung