Der Beitrag untersucht, ob der Bund zur Erhebung der so genannten Schifffahrtsabgaben für die Benutzung der Wasserstraßen durch die Schifffahrt berechtigt ist. Dabei geht es insbesondere um die Fortgeltung des Schifffahrtsabgabengesetzes/Wasserstraßenabgabengesetz aus dem Jahr 1911. Dieses Gesetz ist mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Daher kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass einer Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren auf Wasserstraßen nicht besteht. Auch auf anderer Grundlage können solche Abgaben zur Zeit nicht erhoben werden. Daher hat eine gerichtliche Anfechtung der Abgabenerhebung gute Aussichten auf Erfolg.