„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Die unterlassene Kostenentscheidung

Sven Kreuter
veröffentlicht in veröffentlicht in SächsVBl 2007, 21 und 46

Der Beitrag enthält einen Aktenvortrag für das Assessorexamen im Bereich des öffentlichen Rechts. Hintergrund sind unterlassene Kostenentscheidungen in einem Widerspruchsbescheid. In der Lösung zum Aktenvortrag wird aus anwaltlicher Sicht dargelegt, wie diese Entscheidungen erzwungen werden können. Dabei geht es inhaltlich um Standardprobleme des Verwaltungsverfahrens– und Verwaltungsprozessrechts.