„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Fernwärmeversorgung – Herausforderungen des Kartell- und Beihilferechts

von Tobias Meiser und Ulrich von Ulmenstein
veröffentlicht in der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ), Heft 10/2025

Mit dem zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) gewinnt die kommunale Fernwärmeversorgung erheblich an Bedeutung. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmenetze durch eine flächendeckende Wärmeplanung in den Kommunen. Dabei stellt sich zunehmend die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Gemeinden selbst Fernwärmenetze errichten oder mit Dritten kooperieren können.

Der Beitrag beleuchtet die kartell- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe und Gestaltung von Wegenutzungsrechten. Im Fokus stehen insbesondere die Fragen, wann eine Ausschreibungspflicht oder ein Kontrahierungszwang nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht und welche beihilferechtlichen Anforderungen bei der Festlegung marktüblicher Gestattungsentgelte zu beachten sind.

Auch ohne ausdrückliche Spezialregelungen für Fernwärme kann eine kartellrechtliche Pflicht zur diskriminierungsfreien und transparenten Vergabe von Wegenutzungsrechten bestehen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Praxis. Gleichzeitig unterliegt die vertragliche Ausgestaltung beihilferechtlichen Grenzen.

Deutlich wird: Die Wärmewende verlangt nicht nur technische Innovation, sondern auch rechtliche Klarheit. Gemeinden, die den Ausbau der Fernwärmeversorgung aktiv gestalten wollen, müssen die Vorgaben des Kartell- und Beihilferechts sorgfältig beachten, um rechtssichere Verträge und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.