Der Aufsatz widmet sich einer Neuregelung des Sächsischen Kommunalabgabenrechts, mit der der Gesetzgeber die Kommunen stärken und die Möglichkeit zur Erhebung tourismusbezogener Abgaben ausweiten wollte. Es wird aufgezeigt, dass die Neuregelung erhebliche Probleme mit sich bringt, weil an die Ausgestaltung von Abgabensatzungen mit Gästetaxe und Tourismusabgabe hohe inhaltliche Anforderungen zu stellen sind, um den allgemeinen abgabenrechtlichen Grundsätzen gerecht zu werden. Demgegenüber kann die so genannte „Bettensteuer“ als erprobtes und in der Rechtsprechung anerkanntes Finanzierungsinstrument angesehen werden.