Der Beitrag geht der in der Praxis der Bau- und Immissionsschutzbehörden immer häufiger auftauchenden Frage nach, wie die von Gaststätten ausgehenden Gerüche genehmigungs- und aufsichtsrechtlich zu behandeln sind. Neben anderen Detailfragen wird die durch ein 2017 ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aktuelle Frage behandelt, ob insofern, mit welchen Maßgaben und welchen Konsequenzen die konzeptionell für Großanlagen auch im Freistaat Sachsen eingeführte Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) überhaupt Anwendung findet, von den Betreibern von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen wie Gaststätten sog. Geruchsgutachten gefordert werden können.
Die im Rahmen einer Vortragsveranstaltung im Juni 2017 zu diesem Thema erstellte PowerPointPräsentation erhalten Sie hier: