Die Aufräumarbeiten nach dem sogenannten Jahrtausendhochwasser an der Elbe und ihren Zuflüssen sind weitgehend abgeschlossen.
Nach vielen Spekulationen in der Presse über staatliches Fehlverhalten beim Augusthochwasser liegt nun seit kurzem der Bericht der sog. Kirchbach-Kommission vor, den wir Interessierten zur Lektüre empfehlen. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, ob insbesondere die Kommunen mit Haftungsfällen rechnen müssen, soweit die staatlichen Hilfen die eingetretenen Schäden nicht vollständig abdecken? Ebenfalls wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang sich die Kommunen wegen der bei ihnen eingetretenen Schäden gegebenenfalls an anderer Stelle schadlos halten können.
Den gesamten Beitrag erhalten sie als pdf-Datei zum Download.
Zum Thema finden Sie hier Beiträge der Freien Presse vom 19.11.2002 sowie der Leipzig Volkszeitung vom 19.12.2002, beide ebenfalls auf der Grundlage von Interviews mit RA Klaus Füßer.