Durch die demographische Entwicklung, gesteigerte Qualitätsansprüche an das Wohnen und den anhaltenden Trend zur Suburbanisierung ergeben sich erhebliche Leerstände im innerstädtischen Wohnungsbestand, dies häufig gerade auch im Bereich des Altbaus. Damit gerät der – zum Beispiel im Rahmen der Altschuldenhilfe öffentlich geförderte – Stadtumbau gerade in den neuen Bundesländern häufig in Konflikt mit dem Denkmalschutz.