„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Steuerung durch die Raumplanung und ihre Grenzen: Am Beispiel der Einzelhandelssteuerung in Sachsen

von Klaus Füßer
veröffentlicht in „Sächsische Verwaltungsblätter“ (SächsVBl.), 1/2013, S. 1 ff.
Stand: 15. Januar 2013

Auf die Raumplanung bzw. das Raumordnungsrecht werden mit Blick auf neue gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimaveränderungen, demografischer Wandel und dem Wunsch nach partizipativer Einbindung von Großprojekten neuerdings große Hoffnungen gesetzt. Zugleich haben entsprechende Akzentsetzungen z.B. zu Flughäfen und im Bereich der Einzelhandelssteuerung eine lebhafte Debatte zu „Grenzen der Raumordnung(splanung)“ entfacht. Der Beitrag arbeitet auf der Grundlage des erreichten Diskussionsstandes rechtliche Restriktionen für die Steuerung durch Raumordnung auf, demonstriert die gewonnenen Erkenntnisse anhand der Einzelhandelssteuerung im Freistaat, insbesondere dem derzeit geltenden LEP Sachsen 2003 und dem Entwurf der Staatsregierung für seine Fortschreibung (LEP-E 2012).

Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den Füßer am 12. Oktober 2012 auf den Sächsischen Verwaltungsrechtstagen gehalten hat. Für eilige Leser finden sie hier das dazugehörige Thesenpapier mit vollständigen Gesetzesmaterialien:

Thesenpapier SächsVwRechtstage 2012