„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Straßenkunst in Großstädten zwischen kreativer Bereicherung und penetranter Ruhestörung: Kommunale Regelungspraxis und ihre straßenrechtliche Bewertung

von Klaus Füßer und Anne Drömann
veröffentlicht in den „Sächsichen Verwaltungsblättern“ (SächsVBl.) Heft 7/2015, S. 153 ff.
Stand: 15. Juli 2015

Jeder kennt sie, aber nicht jeder liebt sie: kaum zeigt sich die Sonne mit ihren ersten wärmenden Strahlen, erfüllen Straßenkünstler nahezu jede Ecke der Innenstädte deutscher Großstädte mit Musik und schrägen Tönen. Ob diese Klangwolke für die damit kontinuierlich konfrontierten Anwohner, Geschäftsinhaber und in Geschäften und Büros der Fußgängerzone arbeitenden Angestellten sowie für Passanten und Touristen zur Dauerbelastung wird, liegt in den Händen der Kommunen. Diese sind ihrer Pflicht zum Ausgleich der divergierenden Interessen und ihrer Steuerungsmöglichkeiten jedoch zum Teil nicht bewusst. Während die bayrische Landeshauptstadt München sogar vorab jeden Musiker zum alles entscheidenden Vorspiel in die Stadtinformation läd und ein begrenztes Kontingent an Erlaubnissen vorhält, belassen es andere Kommunen mit ähnlich frequentierten Fußgängerzonen dabei gewisse „Spielregeln“ aufzustellen, die kinderleicht zu umgehen sind und in der Praxis Kollisionen in räumlicher und musikalischer Hinsicht nicht zu verhindern wissen.

Der Beitrag von Füßer/Drömann stellt die profunden Konfliktlösungsversuche der Städte Dresden, Hamburg und München der liberalen Praxis der Stadt Leipzig gegenüber und würdigt letztere kritisch unter Auswertung der straßenrechtlichen Qualifizierung von Straßenkunst in Rechtsprechung und Literatur. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob es sich bei Straßenmusik noch um den jedermann gestatteten Gemeingebrauch oder eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt. Aufgezeigt wird schließlich auch der schmale Weg auf dem der entnervte Einzelne Rechtsschutz gegen die liberalen Regelungen der Kommune suchen und finden kann.

Eine für den eiligen Leser völlig ausreichende Kurzfassung des Beitrags unter dem Titel „Muss das Gedudel wirklich sein?! Gestaltungsspielräume kommunaler Praxis zur Straßenmusik in Fußgängerzonen finden Sie in dem vom Boorberg-Verlag herausgegebenen Magazin PUBLICUS Das Magazin können wir dem an öffentliches Recht interessiertem Publikum im Übrigen auch ansonsten empfehlen.