Die (Wieder-)Nutzung betrieblicher Bahnanschlüsse wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt und wirft im Zulassungsverfahren die Frage auf, ob der hierbei entstehende verkehrsbedingte Lärm immissionsschutzrechtlich nach § 41 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV oder nach der TA Lärm zu beurteilen ist.
Eine Antwort hierauf gibt der Beitrag „Die immissionsschutzrechtliche Einordnung betrieblicher Bahnanschlüsse“ von Katharina Nowak und Dr. Sven Kreuter, der Anfang des Jahres in den Deutschen Verwaltungsblättern (DVBl) erscheinen wird.