Seit einigen Jahren streiten die Emsanrainer (Stadt Papenburg, Stadt Emden, Landkreis Emsland, Landkreis Leer), die Meyer Werft Papenburg auf der einen Seite mit dem Bundesumweltministerium und der EU-Kommission auf der anderen Seite über die Einordnung von Unter- und Außenems (Emsästuar) als (Natur-)Schutzgebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie. Die Emsanrainer machen geltend, dass die Ems den Kriterien für ein Schutzgebiet nicht entspräche, jedenfalls aber die Unterschutzstellung zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Nutzung der Ems als Schifffahrtsweg führe. Damit verbunden seien erhebliche Nachteile in der kommunalen und wirtschaftlichen Entwicklung zu befürchten.
Um die Einvernehmensentscheidung der Bundesrepublik im Verfahren zur Unterschutzstellung des Emsästuar zu verhindern, hatte die Meyer Werft bereits im Juni 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben und parallel dazu einen Antrag auf eine vorläufige Anordnung gestellt. Diesen Antrag wies das Gericht mit Beschluss vom 2. Juli 2007 – 1 B 1815/07 – zurück.
Nachdem sodann das Bundesumweltministerium für Frühjahr 2008 konkret die Erteilung des Einvernehmens angekündigt hatte, hat sich die Stadt Papenburg mit Klage und Eilantrag vom 20. Februar 2008 gegen die bevorstehende Einvernehmenserteilung gewandt. Nunmehr erließ das Verwaltungsgericht Oldenburg die beantragte einstweilige Anordnung zu Gunsten der Stadt Papenburg durch Beschluss vom 31. März 2008 – 1 B 512/08 –, untersagte der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer rechtskraftigen Entscheidung im Klageverfahren, das Einvernehmen zu erteilen.
Nachdem auf mündliche Verhandlung vom 13. Mai 2008 das Verwaltungsgericht Oldenburg dem Europäischen Gerichtshof u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob es Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 der FFH-Richtlinie einem Mitgliedsstaat erlaubt, sein Einvernehmen zu dem von der Kommission erstellten Entwurf einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aus anderen als naturschutzfachlichen Gründen zu verweigern, hierüber in Luxemburg am 26. März 2009 über die Sache mündlich verhandelt wurde und Generalanwältin Sharpston ihre – verneinenden – Schlussanträge am 9. Juli 2009 vorlegte, hat der Europäische Gerichtshof am 14. Januar 2010 – ebenfalls verneinend – entschieden.
Daraufhin hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 22. November 2010 die von Füßer & Kollegen vertretenen Klagen der Stadt Papenburg und der Meyer Werft abgewiesen. Mit Urteil vom gleichen Tag wurden die Klagen der Landkreise Emsland, Leer und der Stadt Emden abgewiesen. Die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. In seinen Entscheidungen vertritt das Verwaltungsgericht die Auffassung, dass die Emsanrainer die Berücksichtigung ihrer Belange bei der Entscheidung über die Einvernehmenserteilung grundsätzlich nicht verlangen können; selbst wenn man einen naturschutzfachlichen Spielraum des Mitgliedsstaates anerkennt. Im Übrigen können die Emsanrainer nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ihre Interessen im Wege nachträglichen Rechtsschutzes schützen. Nach der endgültigen Ausweisung der Unter- und Außenems als FFH-Gebiet soll es möglich sein die Einordnung des Gebietes als FFH-Gebiet vor den nationalen Gerichten anzugreifen und überprüfen zu lassen. Diese Begründungserwägungen des Verwaltungsgerichts sind freilich noch nicht der Weisheit letzter Schluss, wie schon die Zulassung der Berufung wegen grundsätzliche Bedeutung zeigt. Mittlerweile haben die Stadt Papenburg und die Meyer Werft die Berufung eingelegt. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir wie gewohnt berichten
Als Hintergrundinformationen stellen wir Ihnen zu diesem Thema zur Verfügung:
Entscheidungen:
- Urteil des VG Oldenburg vom 22. November 2011 – 1 A 510/08 – (Stadt Papenburg)
- Urteil des EuGH vom 14. Januar 2010 – C-226/08 –
- Beschluss des VG Oldenburg vom 13. Mai 2008 – 1 A 510/08 – zur Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung
- Beschluss des VG Oldenburg vom 31. März 2008 – 1 B 512/08 – zum Eilantrag der Stadt Papenburg
Materialien:
- Schriftsatz von RAe Füßer & Kollegen vom 5. Mai 2010
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Nettesheim (Uni Tübingen) zum effektiven Rechtsschutz im Europäischen Verwaltungsverbund – Zur richterlichen Kontrolle der Listung von FFH-Schutzgebieten
- Schriftsatz von RAe Füßer & Kollegen vom14. September 2009
- Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston
- Sitzungsbericht
- Sprechzettel
- Terminsprotokoll
- Stellungnahme zum Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 23 II des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-226/08
- Hintergründe zum Beschluss des VG Oldenburg
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Nettesheim (Uni Tübingen) zur Erteilung des mitgliedstaatlichen Einvernehmens nach Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 der FFH-Richtlinie
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Jarass (Uni Münster) zum Einvernehmen zur FFH-Gebietsliste und die Rechte kommunaler Gebietskörperschaften
- Rechtsgutachten RAe Füßer & Kollegen zur Zulässigkeit der Unterschutzstellung der Unterweser als FFH-Gebiet
Publikation:
Pressemitteilung:
- Pressemitteilung der Stadt Papenburg zur FFH-Ausweisung Unter- und Außenems vom 10. Februar 2011
- Pressemitteilung RAe Füßer & Kollegen zum Urteil des EuGH (14. Januar 2010)
- Pressemitteilung des EuGH zum Urteil C-226/08 (14. Januar 2010)
- Pressemitteilung der Stadt Papenburg zum Urteil des EuGH (14. Januar 2010)
- Pressemitteilung des Landkreis Emsland zum Urteil des EuGH (14. Januar 2010)
- Pressemitteilung RAe Füßer & Kollegen zum Vorlagebeschluss VG Oldenburg (14. Mai 2008)
- Pressemitteilung des VG Oldenburg zum Vorlagebeschluss (13. Mai 2008)
- Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zum Vorlagebeschluss (13. Mai 2008)
- Pressemitteilung des Naturschutzbundes zum Vorlagebschluss des VG Oldenburg (13. Mai 2008)
- Pressemitteilung RAe Füßer & Kollegen zum Eilbeschluss des VG Oldenburg (1. April 2008)
- Pressemitteilung des VG Oldenburg zum Eilbeschluss (31. März 2008)
- Pressemitteilung des Landkreis Emsland zum Eilbeschluss (31. März 2008)
- Pressemitteilung des Landkreis Leer zum Eilbeschluss (1. April 2008)
Presseresonanz (Auszug):
- Artikel in der Frankfurter Allgemeinen vom 15. Januar 2010
- Artikel in der Hamburger Abendblatt vom 15. Januar 2010
- Artikel in der Ostfriesen Zeitung vom 15. Januar 2010
- Artikel in der Nordwest-Zeitung vom 15. Januar 2010
- Artikel in der Ems-Zeitung vom 14. Januar 2010
- Artikel der DPA vom 14. Januar 2010
- Artikel in der Neue Osnabrücker Zeitung zum Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2008
- Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung zum Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2008
- Artikel in der Göttinger Tageblatt vom 4. März 2008
- Artikel im Europaticker vom 7. März 2008
- Artikel in der Ems-Zeitung vom 1. April 2008
- Artikel in der Grenzlandzeitung Rheiderland vom 1. April 2008
- Artikel in der Borkumer Zeitung vom 1. April 2008
- Artikel in der Neue Osnabrücker Zeitung vom 1. April 2008
- Artikel im Marktplatz Emsland vom 1. April 2008
- Pressemitteilung VG Oldenburg vom 31.03.2008 (wiedergegeben bei Jurion.de)
- Artikel in der taz vom 1. April 2008
- Artikel im ndr vom 1. April 2008
Impressionen vom Europäischen Gerichtshof