„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Füßer und Kollegen unterstützen Flächeneigentümer gegen die Auswahl und Meldung des Vogelschutzgebietes „1618-402 Eiderstedt“ und die Ausweisung der Landschafts- schutzgebiete „Poppenbüll“, „Kotzenbüll“ und „Westerhever“

Seit 2004 unterstützt Füßer & Kollegen Flächeneigentümer und Kommunen, die von der (drohenden) Ausweisung eines Vogelschutzgebietes auf der Halbinsel Eiderstedt betroffen sind.

Die Unterstützung umfasst neben der prozessualen Vertretung auch die außergerichtlichen Verhandlungen auf allen Ebenen und die dazu gehörige Lobbyarbeit.

Mit unseren gegen die Meldung des noch von der SPD/Die Grünen-Regierung ausgewählten Vogelschutzgebietes „Eiderstedt“ gerichteten Eilverfahren bei VG und OVG Schleswig-Holstein ist es gelungen, die Schaffung vollendeter Tatsachen bis zur Neuwahl zu verhindern. Die CDU hatte Wort gehalten und die Überprüfung der gesamten Gebietskulisse Natura 2000 im Koalitionsvertrag verabredet. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde die Einstufung Eiderstedts als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung“ aufgegeben und die zu meldende Fläche von 20.000 ha auf 2.800 ha reduziert.

Doch die Auseinandersetzung geht weiter. Auch die Auswahl der nunmehr auf Poppenbüll, Kotzenbüll und Westerhever reduzierten Gebietskulisse ist fehlerhaft erfolgt, weil diese Flächen zwar zahlenmäßig für Trauerseeschwalbe und Uferschnepfe geeignet sind, aber nicht die nach der Vogelschutzrichtlinie erforderliche flächenmäßige Geeignetstheit aufweisen.

Mit Bekannmachung vom 14. Mai 2008 hat das Ministerium für Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein weitere Eiderstedter Flächen benannt, welche auf Drängen der EU-Kommission hin ebenfalls als Europäisches Vogelschutzgebiet auszuweisen seien.

Der Versuch, die bereits gewisse Fakten schaffende Weitermeldung dieser neu ausgewählten Gebiete an die EU-Kommission zu verhindern, ist missglückt; sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht waren nicht geneigt, unserer Rechtsauffassung zu folgen.

Alle Anstrengungen konzentrieren sich jetzt auf die Aufhebung der Schutzgebietsausweisungen Poppenbüll, Kotzenbüll und Westerhever sowie der in Kürze zu erwartenden Unterschutzstellung der jüngst ausgewählten Erweiterungsflächen. Dabei besteht die Schwierigkeit, dass das bisherige Vogelschutzgebiet Eiderstedt – ebenso wie die übrigen bestehenden schleswig-holsteinischen Vogelschutzgebiete – inzwischen auch unmittelbar durch Gesetz geschützt werden (vgl. § 29 I LNatSchG SH). Insoweit gilt es, verfassungsrechtliche Fragen zu klären.

Nachfolgend finden Sie zu dem Thema weitere vertiefte Informationen:

Aktuelle Dokumente:

Publikationen von RAe Füßer & Kollegen:

Rechtsgutachten:

 

Öffentlichkeitsarbeit:

 

ausgewählter Pressespiegel:

  • shz.de vom 5. November 2008
  • Kieler Nachrichten vom 17. Mai 2006
  • Die Welt vom 11. April 2006
  • Deutschlandfunk vom 19. Januar 2006
  • Hamburger Abendblatt vom 19. Januar 2006
  • NDR vom 18. Janaur 2006
  • HL-live vom 18. Januar 2006
  • NDR vom 11. Januar 2006
  • taz vom 22. April 2005
  • Leipziger Volkszeitung vom 21. April 2005
  • HL-Live vom 19. April 2005
  • Wiesbadener Kurier vom 18. April 2005
  • taz vom 27. Oktober 2004
  • Deutschlandradio vom 27. Oktober 2004
  • Die Welt (Online) vom 03. Juli 2004
  • taz vom 23. April 2004
  • Die Welt (Online) vom 29. Oktober 2004

 

Weitere Informationen finden Sie auch bei

  • Initiative „Pro Eiderstedt“