„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Füßer’s Beitrag zu „Babylon Berlin“: War die Justiz der Weimarer Republik republikfeindlich?

Anlässlich des Starts der dritten Staffel der bekannten Fernsehserie erlaubt sich Füßer, an ein rechtssoziologisches Frühwerk zur Frage zu erinnern, ob sich die Weimarer Strafjustiz als früher „Totengräber der Weimarer Republik“ betätigt hat. In seinem just vor 30 Jahren erschienenen Aufsatz „Republikfeindliche Tendenzrechtsprechung in Weimar? – Zur Aussagekraft der Gumbel-Mordstatistik“ beschäftigte Füßer sich mit der sog. Gumbel-Mordstatistik. Diese – das 1922 erschienene und bis in den Reichstag hinein auf Initiative des damaligen Reichstagsabgeordneten und SPD-Justizministers Gustav Radbruch debattierte Werk „Vier Jahre politische Justiz“ – enthält eine – in heutigen Schulbüchern zitierte – vergleichende Aufstellung der „politischen Morde von rechts und links“ und ihre Behandlung durch die Strafjustiz.

Nach verbreiteter Ansicht erbringt Gumbel – selbst durch die Nazis verfolgt und in die Emigration und ein erfolgreiches Leben als Statistikprofessor in den USA getrieben – damit den Nachweis für die – auch in der Fernsehserie kolportiere – Behauptung, die Strafjustiz habe sich jedenfalls in den ersten Jahren nach dem ersten Weltkrieg eindeutig auf die Seite der rechten Feinde der Republik gestellt, dadurch letztlich den Erfolg der Nationalsozialisten bis hin zur Hitler-Diktatur befördert.

Füßer – vor 30 Jahren noch auf dem Weg in eine Karriere als Rechtssoziologe und -philosoph – hatte sich kritisch mit dem Werk auseinandergesetzt, die Behauptung letztlich aber in abgemilderter Form im Kern bestätigt gefunden:

„Insgesamt führt die Neuauswertung der von Gumbel zur Verfügung gestellten Daten unter Verwendung der in der ‚Denkschrift’ des Reichsjustizministeriums gemachten Angaben somit zur Bestätigung seiner Behauptungen: Die Reinterpretation des von Gumbel zusammengetragenen Materials ergibt deutlich den Befund einer insgesamt ‚links’/‚rechts’-selektiven Aktivität ‚der’ Strafjustiz im Bereich der Verfolgung politischer Morde. Darüber hinaus konnte belegt werden, daß Einseitigkeiten insbesondere bei den Gerichten zu verorten sind, also der Tatbestand der Tendenzrechtsprechung für diesen Teil der Strafjustiz, in erster Linie der ordentlichen Gerichtsbarkeit, gegeben ist. Allerdings fielen die Unterschiede insbesondere in der Strafzumessung bei weitem nicht so drastisch aus, wie von Gumbel behauptet wurde und von heutigen Autoren angeführt wird. Auch der zu Gumbels Zeiten formulierte Vorwurf, daß vor allem die jeweils aktiven Sondergerichte eine besonders unrühmliche Rolle bei der auf dem rechten Auge blinden, links aber adleräugigen Strafjustiz gespielt hätten, muß nach dem hier erhobenen Befund eher zurückgewiesen werden. Wohl trugen auch die Volksgerichte und die Militärgerichte ihr Scherflein zur Herstellung politischer Tendenzjustiz bei; der Vergleich zwischen den ‚links’ und ‚rechts’ aktiven Sondergerichten ergibt aber eine in Beziehung auf die Gesamtbilanz ‚nivellierende’ Tätigkeit. Die Rede ‚Die Linken wurden hart bestraft, die Rechten ließ man laufen’ passt in erster Linie auf die in solchen Sachen an ordentlichen Gerichten tätigen Strafrichter. Zumindest in bezug auf diese Gruppe sollte deshalb nicht mehr von ‚Vernunftrepublikanern’ geredet werden. Jedenfalls für den hier besprochenen Zeitraum 1918-1922 ist die folgende Charakterisierung treffender: ‚Die Weimarer Justiz ordnete das Rechtsbewußtsein dem Kampf gegen Kommunisten und andere Linke unter’.“

Wer sich für den vollständigen Beitrag interessiert, mag sich melden: Wir stellen gerne eine vollständige Kopie zur Verfügung. Zugleich fragt sich, ob ein wenig rechtssoziologische und realwissenschaftsmethodische Vorbildung nicht auch für eine erfolgreiche Tätigkeit als Rechtsanwalt hilfreich ist, zumal in komplexen Entscheidungssituationen.