In der Reihe „MDRdirekt“ – einer ausführlichen Talkrunde – diskutierte Seniorpartner Füßer gemeinsam mit Dr. Eva Seeger (Oberärztin Ambulanz Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie am Uniklinikum Dresden), dem renommierten Neurobiologen Professor Gerald Hüther, Paul Döring (Lehrer und Vizepräsident Sportlehrerverband Sachsen) und Dr. Melanie Hühn (Altersforscherin an der TU Chemnitz) im MDR zum Thema „Die (Corona) Sorge um unsere Kinder: Berechtigt oder übertrieben?“
Füßer vertrat die These, dass die Belange der Kinder im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie zu wenig beachtet worden seien. Dabei stellte er klar, dass Deutschland bereits 2010 die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nation ratifiziert hat und zitierte den wohl seit einem Jahr vergessenen Art. 3 I der Kinderrechtskonvention.
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Aus den uns im Rahmen vieler „Corona-Verfahren“ bekannten Verwaltungsakten zu den jeweiligen „Corona-Verordnungen“ ist uns eine solche vorrangige Berücksichtigung durch die Verordnungsgeber nicht bekannt. Daher plädierte Füßer vorausschauend für die nächsten „Corona-Welle“ oder gar nächsten Pandemie für einen „Kinderbeauftragten“ in den Reihen der Bundes- und Landesregierungen. Wenn man die Liste der „Beauftragten der Bundesregierung“ betrachtet, fällt auf, dass es ein solcher Beauftragter bislang fehlt. Wenn die Kinderrechtskonvention jedoch mehr als nur ein Lippenbekenntnis sein soll, besteht aus Sicht von Füßer die dringende Pflicht eines „Beauftragten für die besonderen Belange der Kinder“. Dieser Beauftragte muss bei allen Entscheidungen der Regierung beteiligt werden. Freilich führt eine solche Beteiligung eine Experten, der die Folgen der jeweiligen Maßnahmen für Kinder bewerten kann, nicht automatisch dazu, dass die Rechte und Interessen der Kinder gewahrt werden. Eine solche Beteiligung stellt jedoch sicher, dass die Kinder nicht gewissermaßen „hinten runter fallen“ und bei den Runden im Bundeskanzleramt von Politikern, welche regelmäßig keine oder zumindest keine jungen Kinder haben, ausreichend „mitgedacht“ werden. Dass dies bislang nicht der Fall war, zeigen nicht nur die Verordnungen – wie beispielsweise jüngst die Ausnahme der Reisebeschränkungen nach Mecklenburg Vorpommern, welche die Kinder der Geimpften nicht von den Reisebeschränkungen ausnimmt; diese folglich „draußen warten müssen“ –, die die Besonderheiten der Kinder wenig berücksichtigen, sondern auch die medialen Berichte über diese Probleme, welche erst jetzt – 14 Monate nach Beginn der Pandemie in Deutschland – lauter werden.
Füßer führte im Rahmen der Diskussion weiter aus, dass er die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Klimaklage als Fingerzeig für mehr „Generationengerechtigkeit“ wertet. Das Bundesverfassungsgericht habe klar aufgezeigt, dass die Belange von Kindern und zukünftigen Generationen bei den Entscheidungen deutlich mehr berücksichtigt werden müssen. Dies muss auch im Rahmen der Pandemiebekämpfung gelten. Dazu Füßer:
„Wir gehen im Moment recht bedenkenlos mit den Maßnahmen, die für die Kinder sehr einschneidend sind um, anstelle Restrisiken, die sich darauf ergeben, dass wir unsere Kinder weiter gut fördern und fordern in Kauf zu nehmen und stattdessen in anderen Bereichen einzuschreiten. So hat man sehr lange wenig gemacht, um die Ansteckung am Arbeitsplatz zu verhindern. Man hätte aber auch von Anfang an überlegen können, was wenn der Kinderbeauftragte bei den Beratungen im Kanzleramt gesessen wäre sicherlich passiert wäre, in anderen Bereichen noch strenger zu sein, um Schulen und Kitas offen zu lassen.“
Wenn es interessiert: Die Sendung kann auf dem MDR-Podcast heruntergeladen werden.
Da dem Thema juristisch bislang wenig Beachtung geschenkt wird, arbeitet Füßer gemeinsam mit seinen Kollegen bereits an einer entsprechenden Publikation – gewissermaßen das Buch zum Hörspiel – um dem Thema die gebührende Aufmerksamkeit zu geben. Insofern heißt es „stay tuned“.