Mit Beschluß vom 03. Juli 1998 (1. Kammer des 1. Senats, Az.: 1 BvR 434/ 98) hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Mit Beschluß vom 03. Juli 1998 (1. Kammer des 1. Senats, Az.: 1 BvR 434/ 98) hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
TRIAS, Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr