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„Ein Kompromiss ist nur gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich zufrieden sind.“ (Henry Kissinger, *1923, US-Außenminister (1973-1977))

Einige der von uns betreuten Mandate sind in ihrer Bedeutung über die rechtliche Bewertung hinaus auch politisch- gesellschaftlich in hohem Maße relevant.

Zu diesen – nachstehend aufgeführten – Themenbereichen finden Sie hier weitergehende Hintergrundinformationen. Soweit es sich dabei um Zeitungsartikel, Onlinepublikationen u.ä. handelt, können Sie diese durch einen Link auf die Internetrepräsentanzen der jeweiligen Verlagshäuser abrufen. Die Texte der im Internet nicht mehr verfügbaren Artikel erhalten Sie aus urheberrechtlichen Gründen (nur) bei den jeweiligen Medienunternehmen:

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat mit seinem Beschluss vom 27. Oktober 2025 die Beschwerde des Landkreises gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom

Mit Urteil vom 26. Juni 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin (14 K 1294/22), dass vom Testierverbot des § 12 I WTG a.F.

Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 ordnete das Verwaltungsgericht Dresden in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Stadt Reichenbach/ O.L.