„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts

zu den „Corona-Maßnahmen“ im Jahr 2021

von Klaus Füßer/Tobias Meiser
veröffentlicht in den Sächsischen Verwaltungsblättern (SächsVBl.), Heft 6/2022

Nachdem Füßer und Meiser bereits die Rechtsprechung des ersten „Coronajahres“ kritisch beleuchtet haben und die legalislativen und judikativen Entwicklungen stets verfolgt und kommentiert bzw. im Fall der judikativen Entwicklungen teils selbst erstritten haben, haben sie nun auch die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zu den „Coronamaßnahmen“ des Jahres 2021 kommentiert. Hierbei werden die wissenschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2021 und die Reaktionen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hierzu nachgezeichnet und die ersten Normenkontrollent-scheidungen besprochen. Schließlich wird die Interpretation der Bundesnotbremse-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht referiert und kritisch beleuchtet.