Kein Anspruch auf rechtswidrige Duldung: HeimMindBauV und Altenheime in den neuen Ländern
Die Heimmindestbauverordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Für Heime, die
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Die Heimmindestbauverordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Für Heime, die
§ 36 Abs. 1 SGB IV geht vom Grundsatz aus,
Der Prozeß der europäischen Einigung mit ihren positiven wie negativenn
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