Gutachten zur Erforderlichkeit von Durchgängigkeitsmaßnahmen
Gerade gegenüber Wasserkraftanlagen werden vielfach Durchgängigkeitsanordnungen gemäß § 34 WHG
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
Zu den- nachstehend aufgeführten – Themenbereichen finden Sie hier weitergehende Hintergrundinformationen. Soweit es sich dabei um Zeitungsartikel, Onlinepublikationen u.ä. handelt, können sie diese durch einen Link auf die Internetrepräsentanzen der jeweiligen Verlagshäuser abrufen. Die Texte der im Internet nicht mehr verfügbaren Artikel erhalten Sie aus urheberrechtlichen Gründen (nur) bei den jeweiligen Medienunternehmen:
Gerade gegenüber Wasserkraftanlagen werden vielfach Durchgängigkeitsanordnungen gemäß § 34 WHG
Mit Normenkontrollurteil vom 16. Juni 2022 (3 K 196/19) hat
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat mit seinem Beschluss vom
Mit Urteil vom 26. Juni 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin
Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 ordnete das Verwaltungsgericht Dresden
Nachdem wir uns letztes Jahr nach einer größeren Pause richtig