Unzulässiges Versagungsermessen im Genehmigungsverfahren nach § 26 SächsWG?
§ 26 I SächsWG statuiert ein Genehmigungserfordernis für wasserbauliche Anlagen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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§ 26 I SächsWG statuiert ein Genehmigungserfordernis für wasserbauliche Anlagen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur
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Füßer & Kollegen
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