Artenschutz bei der Unterhaltung und dem Betrieb von Straßen
Das besondere Artenschutzrecht nimmt in der Planfeststellung von Straßenbauvorhaben breiten
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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