Europarecht

„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Diesen Sommer hat im Rahmen eines ERASMUS-Praktikums bei uns Emanuele Barbarossa (Università degli Studi Trento, Facoltà di Giurisprudenza) mit Füßer als Mentor

Mit Urteil vom 14. Juli 2011 – 9 A 12.10 – hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss vom 24. Februar 2010 zur Ortsumgehung

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Nachdem die Windenergienutzung mit ihrer Förderung und Privilegierung im Jahr 1997 zunächst einen regelrechten Boom erlebt hat, ist ihr Ausbau zuletzt 2010

In seiner mit „summa cum laude“ bewerteten Dissertation geht Lau vor dem Hintergrund der hohen praktischen Bedeutung originär naturschutzrechtlicher Vorgaben in der

Die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und die Abwägung der Naturschutzbelange gehören in der kommunalen Bauleitplanung zum Tagesgeschäft. Zugleich zählt dieser Bereich zu