„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Füßer & Kollegen engagiert sich im Rahmen der Verfahren zur Auswahl von so genannten Vogelschutzgebieten bzw. der Meldung von Gebieten nach der FFH-Richtlinie und bei Genehmigung von Großprojekten, die in solchen Gebieten durchgeführt werden sollen.

Einen Arbeitsschwerpunkt von Füßer & Kollegen bilden seit Kanzleigründung alle Fragen, die mit dem Europäischen Naturschutzrecht und der Anwendung der so genannten Vogelschutz-Richtlinie (1979) und der an sie anschließenden Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (1992) zu tun haben.

Das Thema hat insofern hohen Aktualitätsbezug, als derzeit sämtliche Bundesländer sich auf Grund der von der EG-Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren genötigt sehen, außer den in den letzten Jahren ausgewählten und gemeldeten Vogelschutz- und so genannten FFH-Gebieten weitere Gebiete auszuwählen, über den Bund an die EG-Kommission zu melden und unter – strengen – gemeinschaftsrechtlichen Schutz zu stellen. Hierbei ist durchaus zu befürchten, dass sich entsprechende Unterschutzstellungen als Erschwernis, manchmal als Hindernis, insbesondere für größere Infrastrukturvorhaben erweisen werden. Dementsprechend kontrovers werden einige der Gebietsvorschläge in der öffentlichen Diskussion behandelt.

Füßer & Kollegen kümmert sich insofern schwerpunktmäßig um die Interessen von betroffenen Flächeneigentümern, kommunalen Gebietskörperschaften und berät auch Landesbehörden im Hinblick auf die richtige Vorgehensweise in der Zwickmühle zwischen Privatinteressen und dem Druck der EG-Kommission und des mit Umweltminister Trittin und dem zuständigen Abteilungsleiter Flasbarth in der Hand der GRÜNEN bzw. der Umweltverbände befindlichen Bundesumweltministeriums.

Füßer & Kollegen hatte im Auftrag Betroffener ein umfangreiches Rechtsgutachten zur Frage der Meldefähig- und -würdigkeit von Ems und Weser als „Ästuare“ und Lebensraum für Wanderfische vorgelegt; um so mehr freut es, dass sich das Land Niedersachsen im Hinblick auf die vollständige Meldung der Elbe im Ergebnis den dort vertretenen Rechtsstandpunkt zu eigen gemacht hat, die dort enthaltenen Aussagen zu Rechtsschutzmöglichkeiten im Verfahren für die Errichtung des Netzes „NATURA 2000“ nicht belastet werden mußten.

Ebenso war unser Engagement für die auf der Halbinsel Eiderstedt gelegenen Kommunen und vielen Flächeneigentümer erfolgreich: Mit unseren gegen die Meldung des noch von der SPD/Die Grünen-Regierung ausgewählten Vogelschutzgebietes „Eiderstedt“ gerichteten Eilverfahren bei VG und OVG Schleswig ist es wie geplant gelungen, die Schaffung vollendeter Tatsachen bis zur Neuwahl zu verhindern. Die CDU hat Wort gehalten. Die von uns für unsere Mandanten im Wahlkampf eingebrachte Forderung wurde erfüllt: Im Koalitionsvertrag ist – wie von uns im Hinblick auf die rechtlichen Zusammenhänge gefordert – die Überprüfung der gesamten Gebietskulisse Natura 2000 verabredet worden. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde die Einstufung Eiderstedts als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung“ aufgegeben und die zu meldende Fläche von 20000 ha auf 2800 ha reduziert.

Zu diesem konkreten Vorgang sowie den weiteren Aktivitäten von Füßer & Kollegen in diesem Sachgebiet finden Sie bei uns:

Publikationen von RAe Füßer & Kollegen:

 

Rechtsgutachten:

 

Öffentlichkeitsarbeit:

 

Presse allgemein:

Wie die jüngste Presse zeigt, scheint der CDU-Vorsitzende Merkel, die selbst die FFH-RL mit im EG-Ministerrat mit verabschiedet hat, ihr Zögling nun so mißraten, dass Sie ihn meint verstoßen zu müssen. Wir meinen, dass die für diese Überreaktion bekannten Abstrusitäten i.R.d. von uns favorisierten restriktiven Interpretation des EG-Naturschutzrechts (vgl. dazu die oben ersichtlichen Vorschläge) vermieden werden können, die legitimen Ansprüche des Menschen mit denen seiner Mitwelt in ein balanciertes Verhältnis gebracht werden können. Manchen irrsinnigen Forderungen der Naturschutzverbänden und der von ihnen „gefütterten“ EG-Kommission ist dann aber in der Tat resolut entgegenzutreten.

 

Inzwischen hat auch das ZDF in seiner Sendung „Länderspiegel“ am 31. Juli 2004 ausführlich über das Thema berichtet. Eine Kopie der Sendung auf Video kann bei uns angefordert werden.

ausgewählter Pressespiegel zu Eiderstedt:

  • Kieler Nachrichten vom 17. Mai 2006
  • Die Welt vom 11. April 2006
  • Deutschlandfunk vom 19. Januar 2006
  • Hamburger Abendblatt vom 19. Januar 2006
  • NDR vom 18. Janaur 2006
  • HL-live vom 18. Januar 2006
  • NDR vom 11. Januar 2006
  • taz vom 22. April 2005
  • Leipziger Volkszeitung vom 21. April 2005
  • HL-Live vom 19. April 2005
  • Wiesbadener Kurier vom 18. April 2005
  • taz vom 27. Oktober 2004
  • Deutschlandradio vom 27. Oktober 2004
  • Die Welt (Online) vom 03. Juli 2004
  • taz vom 23. April 2004
  • Die Welt (Online) vom 29. Oktober 2004
  • taz vom 27. Oktober 2004

 

Weitere Informationen über die (Nicht-)Meldung der Ems und Weser für Natura2000:

 

Weitere Informationen finden Sie auch bei