Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausgleichsanspruch des Verfügungsberechtigten gegen den Berechtigten nach § 3 III 4 VermG. Er beleuchtet insbesondere die
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausgleichsanspruch des Verfügungsberechtigten gegen den Berechtigten nach § 3 III 4 VermG. Er beleuchtet insbesondere die
Nach Radbruchs auch heute noch populärem Verdikt „hat der Rechtspositivismus die Juristen gegen den Nationalsozialismus wehrlos gemacht“. Der Beitrag zeigt, daß die
In Folge einflußreicher Untersuchungen des zeitgenössischen Statistikers E. J. Gumbel wird heutzutage allenthalber angenommen, der Nachweis für eine einseitige Orientierung der Weimarer
In einem Beitrag zum Umgang der Nachkriegsjustiz mit dem Nationalsozialismus hat Werle (NJW 1992, 2529ff.) die These vertreten, auch der mündliche Führerbefehl
Praktikabilitätsüberlegungen spielen nicht nur bei der Gesetzgebung eine wichtige Rolle, sondern auch im Rahmen richterlicher Regelbildung, insbesondere bei Revisionsgerichten. Der Beitrag stellt
Gemäß § 6 II Nr. 1 BNotO soll in der Regel nur zum Anwaltsnotar bestellt werden, wer mindestens fünf Jahre als Anwalt
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