In der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind auch die anderen Pläne und Projekte einzubeziehen, die geeignet sind, im Zusammenwirken mit dem prüfungsgegenständlichen Plan oder Projekt
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
In der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind auch die anderen Pläne und Projekte einzubeziehen, die geeignet sind, im Zusammenwirken mit dem prüfungsgegenständlichen Plan oder Projekt
Im naturschutzrechtlichen Kontext erfreut sich in Zulassungsverfahren zunehmend das Instrument des Risikomanagements großer Beliebtheit. Damit werden Zulassungsverfahren mit aufwändigen Vollzugsaufgaben belastet und
Mit dem langersehnten Urteil vom 1.7.2015 hat der EuGH am Beispiel der Weservertiefung auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts hin über Umfang und Reichweite
Einer der zentralen Inhalte der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele nach Art. 4 I der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nach
Das besondere Artenschutzrecht nimmt nicht nur einen breiten Raum im Zulassungsverfahren für Bundesfernstraßen ein, sondern ist auch danach in den Bau- und
In der raumbezogenen Planung sowie in der Vorhabenzulassung spielt das Europäische Habitatrecht nach wie vor eine tragende Rolle. Obgleich es die insoweit
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
TRIAS, Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr