Dass der besondere Artenschutz heutzutage eine gewichtige Rolle in der Vorhabenzulassung spielt, ist längst kein Geheimnis mehr. Da im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Dass der besondere Artenschutz heutzutage eine gewichtige Rolle in der Vorhabenzulassung spielt, ist längst kein Geheimnis mehr. Da im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß
Nicht nur die Natur, sondern auch die Erkenntnisse über das Naturschutzrecht befinden sich im ständigen Wandel. Es verwundert daher nicht, dass die
In der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind auch die anderen Pläne und Projekte einzubeziehen, die geeignet sind, im Zusammenwirken mit dem prüfungsgegenständlichen Plan oder Projekt
Im naturschutzrechtlichen Kontext erfreut sich in Zulassungsverfahren zunehmend das Instrument des Risikomanagements großer Beliebtheit. Damit werden Zulassungsverfahren mit aufwändigen Vollzugsaufgaben belastet und
Mit dem langersehnten Urteil vom 1.7.2015 hat der EuGH am Beispiel der Weservertiefung auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts hin über Umfang und Reichweite
Einer der zentralen Inhalte der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele nach Art. 4 I der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nach
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