Nachdem im Fall Härryda Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 10. September 2020 erstmals auch eine Relativierung des strengen artenschutzrechtlichen Schutzsystems zur
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Nachdem im Fall Härryda Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 10. September 2020 erstmals auch eine Relativierung des strengen artenschutzrechtlichen Schutzsystems zur
Die Kammer für Land- und Umweltangelegenheiten des Gerichts 1. Instanz von Vänersborg, Schweden, hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt,
In Planfeststellungsverfahren wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung üblicherweise unabhängig davon durchgehend abgearbeitet, ob das Vorhaben nur Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in Anspruch nimmt
Die vom Erich Schmidt Verlag herausgegebenen „Grundzüge des Umweltrechts“ sind nunmehr grundlegend überarbeitet und aktualisiert in der 5. Auflage erschienen. Darin werden
Das Wasserrecht ist in Bewegung: Am 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein Grundsatzurteil zu den Bewirtschaftungszielen
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