Der Verordnungsgeber bedient sich zur Veröffentlichung von Rechtsverordnungen teilweise der Form der sogenannten Artikelverordnung. Häufig werden mehrere völlig eigenständige Rechtsverordnungen als Artikel
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Der Verordnungsgeber bedient sich zur Veröffentlichung von Rechtsverordnungen teilweise der Form der sogenannten Artikelverordnung. Häufig werden mehrere völlig eigenständige Rechtsverordnungen als Artikel
Den sog. flexiblen Bedienformen (z.B. „Anrufbus“) wird als Alternative zum klassischen Linienbus im ÖPNV verstärkt das Wort geredet, sie werden auch schon
Das Naturschutzrecht durchwirkt sowohl das gesamte raumbezogene Planungs- als auch das Anlagenzulassungsrecht. Von besonderer Relevanz sind dabei die europarechtlich intendierten Vorschriften. Hierzu
Die alltägliche Arbeit in Gemeinderäten wird vor allem durch die Fraktionsarbeit bestimmt: Dies sind Vereinigungen politisch gleich gesinnter Mandatsträger, in denen Entscheidungen
Die Aufräumarbeiten nach dem sogenannten Jahrtausendhochwasser an der Elbe und ihren Zuflüssen sind weitgehend abgeschlossen. Nach vielen Spekulationen in der Presse über
Der Beitrag setzt sich mit dem Problem auseinander, dass Landwirte sich immer häufiger kapitalstarken Nutzern (Ökopools, Infrastruktur- und Rohstoffgewinnungsunternehmen) als Verpächtern gegenüber
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
TRIAS, Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr