Rechtsschutz ist nur effektiv, wenn er innerhalb angemessener Zeit zu erlangen ist. Leider ist dieser Umstand immer noch nicht bis in das
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Rechtsschutz ist nur effektiv, wenn er innerhalb angemessener Zeit zu erlangen ist. Leider ist dieser Umstand immer noch nicht bis in das
In kritischer Auseinandersetzung mit dem im Titel genannten Beitrag von Martin wird der Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den vom Verf.
Die europarechtlichen Normen des sog. individuenbezogenen Artenschutzes (insbesondere Art. 5 lit. a Vogelschutz- und Art. 12 Abs. 1 lit. a FFH-Richtlinie) sowie
Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 zum Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind kontroverse Diskussionen zum Denkmalschutzrecht in Gang gekommen. Der
Mit Urteil vom 26. März 2009 scheint das Bundesverwaltungsgericht vorerst den vollständigen Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels außerhalb bestimmter Zentren durch Bebauungsplan abgesegnet zu haben. Bei
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