„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Für die 2002 im Beck-Verlag erscheinenen Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat Rechtsanwalt Füßer den Beitrag „Denkmalschutzrecht in Sachsen“ verfasst,
Entgegen einer verbreiteten Tendenz in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte sind die wohngebietstypischen „Läden“ von den in den Mischgebieten zulässigen (nicht großflächigen) „Einzelhandelsbetrieben“
Der Beitrag von Götze/Steeck fasst den wesentlichen Inhalt der im Titel genannten Fachtagung zusammen. Es wird ein Überblick über die Schwerpunkte der
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
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