Verwaltungsrecht

„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund des in den neuen Bundesländern stattfindenden Stadtumbaus die rechtlichen Vorgaben für den Abbruch denkmalgeschützter Gebäude. Dabei

Für Pflichtverletzungen und Schäden aus der Tätigkeit von Beamten, öffentlichen Angestellten und sonstigen Trägern hoheitlicher Gewalt haftet üblicherweise nach Art. 34 GG

Der Beitrag geht der Frage nach, wann zivilrechtliche wie auch öffentlich-rechtliche Ansprüche verjähren, wenn ihre Geltendmachung nur auf der Grundlage eines vorherigen

Der Beitrag untersucht, ob der Bund zur Erhebung der so genannten Schifffahrtsabgaben für die Benutzung der Wasserstraßen durch die Schifffahrt berechtigt ist.

Der Beitrag beschäftigt sich kritisch mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Anrechnung von Vermögen im Rahmen der Ausbildungsförderung (Bafög). Zunächst werden die

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands sollte das Volksvermögen der DDR privatisiert werden. Unter der ungebremsten Geltung des bundesdeutschen Altlastenrechts wären damit auf den