Betreutes Wohnen und die Zukunft des Heimrechtes Kritische Anmerkungen zur derzeitigen Reformdiskussion zum Heimgesetz
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (2. HeimGÄndG
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
Zu den- nachstehend aufgeführten – Themenbereichen finden Sie hier weitergehende Hintergrundinformationen. Soweit es sich dabei um Zeitungsartikel, Onlinepublikationen u.ä. handelt, können sie diese durch einen Link auf die Internetrepräsentanzen der jeweiligen Verlagshäuser abrufen. Die Texte der im Internet nicht mehr verfügbaren Artikel erhalten Sie aus urheberrechtlichen Gründen (nur) bei den jeweiligen Medienunternehmen:
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (2. HeimGÄndG
Von der allgemeinen Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat der Bundesgesetzgeber auf
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (2. HeimGÄndG
Das Heimgesetz gewährt in § 9 Abs. 1 Satz 2
Der Prozeß der europäischen Einigung mit ihren positiven wie negativenn
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
TRIAS, Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr