Füßer & Kollegen engagiert sich im Rahmen der Verfahren zur Auswahl von so genannten Vogelschutzgebieten bzw. der Meldung von Gebieten nach der FFH-Richtlinie und bei Genehmigung von Großprojekten, die in solchen Gebieten durchgeführt werden sollen.
Einen Arbeitsschwerpunkt von Füßer & Kollegen bilden seit Kanzleigründung alle