Naturschutzrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung vor dem Hintergrund zu erwartender Erweiterung von Klagemöglichkeiten
In den schwierigen Fragen der Abarbeitung der Vorgaben und Belange
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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In den schwierigen Fragen der Abarbeitung der Vorgaben und Belange
Der Beitrag setzt sich mit dem Problem auseinander, dass Landwirte
Obgleich das Bundesnaturschutzgesetz und die meisten Landesnaturschutzgesetze die Umweltbildung (im
Das Schutzsystem des europäischen Habitatschutzrechts hat inzwischen einen festen Platz
Hinsichtlich Kosten (für die Wirtschaft) und Nutzen (für den Umweltschutz)
Die europarechtlichen Normen des sog. individuenbezogenen Artenschutzes (insbesondere Art. 5
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