Nachträgliche Inhalts- und Nebenbestimmungen gegenüber alten Wasserrechten auf Grundlage des § 20 II 3 WHG in Verbindung mit § 13 II WHG
Grundsätzlich können auch gegenüber alten Wasserrechten noch nachträglich Inhalts- und
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Grundsätzlich können auch gegenüber alten Wasserrechten noch nachträglich Inhalts- und
Mindestwasserfestsetzungen sind unmittelbare inhaltliche Beschränkung von Stau- und Ausleitrechten. Gegenüber
Nachdem Füßer und Meiser bereits die Rechtsprechung des ersten „Coronajahres“ kritisch
Die Planfeststellung von Elektrizitätsfreileitungen beschränkt sich nicht auf die sog.
Kann, darf oder muss die Stromtrasse teilweise verkabelt werden? Das
Aufbauend auf dem in der eigenen Beratungspraxis entstandenen Klärungsbedarf geht