Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Kommunalabgabenrecht
Nachdem sich die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Zivilrecht
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Bei der Errichtung des Netzes NATURA 2000 nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
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