„Denkmalfreundliches“ Denkmalrecht? Klar- und Richtigstellungen, Empfehlungen für eine Neuausrichtung der Debatte im Sinne eines „Denkmalschutz mit Herz und Verstand“ – zugleich eine Erwiderung auf gegen Martin ThürVBl 2009, 97 ff.
In kritischer Auseinandersetzung mit dem im Titel genannten Beitrag von