Die systematische Verankerung des Artenschutzrechts im Ordnungsrecht
Die europarechtlichen Normen des sog. individuenbezogenen Artenschutzes (insbesondere Art. 5
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Die europarechtlichen Normen des sog. individuenbezogenen Artenschutzes (insbesondere Art. 5
Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 zum Denkmalschutzgesetz
Mit Urteil vom 26. März 2009 scheint das Bundesverwaltungsgericht vorerst den vollständigen
Durch die demographische Entwicklung, gesteigerte Qualitätsansprüche an das Wohnen und